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Zur Unterstützung des Gigabit-/Glasfaser-Ausbaus beteiligt sich die
Gemeinde Hirschbach an den Breitbandförderprogrammen des
Bundes (Gigabit-RL Bund) und des Landes (BayGibitR) 
 

Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag

 

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde zwischen der Gemeinde Hirschbach und der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Hirschbach ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Gemeinde Hirschbach - Bestätigung Kooperationsvertrag

 


 

Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid

 

Die Gemeinde Hirschbach hat am 30.10.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

 


 

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung der Gemeinde Hirschbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichlinie - BayGibitR.

 

Bekanntmachung der Gemeinde Hirschbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

 


 

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Hirschbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

 

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). 

 

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Königstein durchgeführt. 

 

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch und wird federführend von dem Markt Königstein betreut. Alle nötigen Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.markt-koenigstein.de/seite/263600/breitbanderschlie%C3%9Fung-in-der-marktgemeinde-k%C3%B6nigstein.html

 


 

Förderschritt 3 – Ergebnis der Markterkundung

 

Die Gemeinde Hirschbach hat eine kombiniete Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Ergebnis Markterkundung

 


 

Förderschritt 2 – Markterkundung Bekanntmachung
 

Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Kommune in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.


Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers: 

https://portal.gigabit-pt.de
 

Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

 



Förderschritt 1 – Beginn Bestandsaufnahme

 

Die Gemeinde Hirschbach plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL Bund) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden. 


 

 

Stand: 14.03.2023

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